Anbei finden Sie einen Flyer mit den Terminen in Deggendorf von Frau Wagner, Beraterin für schwerhörige Menschen. Weitere Informationen zum Beratungsangebot finden Sie außerdem auf der Homepage unter www.blwg.de
Eintrittskarten für das 1. Heimat-Viertel-OpenAir am Samstag, den 14. September 2024 beim Berg Café Flo (Rusel) sind ab sofort an folgenden Stellen erhältlich:
Die KoKi stellt sich vor
Die KoKi (Kurzwort aus: Koordinierende Kinderschutzstelle) im Landkreis Deggendorf ist eine Informations- und Beratungsstelle für schwangere Frauen, werdende Eltern und Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren.
Teilnehmer für Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) gesucht. Mitmachen und mindestens 100 Euro Prämie erhalten, EVS als wichtige Datenbasis für politische Entscheidungen
Wofür und wieviel Geld geben die Menschen in Deutschland aus? Wie hoch sind konkret die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS. Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führt das Bayerische Landesamt für Statistik gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste EVS durch. Dafür werden in Bayern rund 13 000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhalten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. Hinweis: aktuell läuft auch die Zeitverwendungserhebung (ZVE), beide Erhebungen klingen ähnlich sind aber grundverschieden.
Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Fragen rund um das Thema Breitband beantwortet Ihnen unser Breibandpate
der VG Schöllnach:
Herrn Johann Kufner
Tel.: 09903/9303-21
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