Hundesteuer


Zuständig:

Marianne Zitzlsberger

Rathaus Schöllnach, I. Stock, Zi.Nr. 08

Tel.: 09903/9303-20

Email: marianne.zitzlsberger@schoellnach.de


Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, die nach Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) von den Gemeinden erhoben werden kann.

 

Der Gemeinde Außernzell hat von dieser Ermächtigung gebraucht gemacht und als Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer eine Hundesteuersatzung erlassen.

 

Die Hundesteuer stellt eine Jahressteuer dar, die für den Zeitraum eines Rechnungsjahres (=Kalenderjahr) erhoben wird. Die Jahressteuer ist also in voller Höhe auch dann zu erheben, wenn die Steuerpflicht im Laufe des Jahres eingetreten oder weggefallen ist. Es ist also unerheblich zu welchem Zeitpunkt ein Hund an- oder abgemeldet wird.

 

Anzeigepflicht:

 

Wer einen über vier Monate alten Hund hält, ist verpflichtet diesen unverzüglich der Gemeinde zu melden.

 

An- und Abmeldeformulare stehen zum Download bereit.

 

Anmeldeformular Hundesteuer

 

Abmeldeformular Hundesteuer

 

Bitte Beachten! Bei Um- bzw. Wegzug ist separat eine Abmeldung beim Steueramt notwendig.

Ebenso ist eine entsprechende Bescheinigung des Tierarztes oder der Tierkörperbeseitungsanstalt bei Verenden des Tieres vorzulegen.

 

Höhe der Hundesteuer:

Die Steuer beträgt für jeden Hund 15,00 €

 

Fälligkeit:

Die Steuer wird einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheides fällig.

Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 01.März eines jeden Jahres und ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

 

Gerne können Sie auch die Möglichkeit des Bankeinzugs nutzen.

 

Das Formular für die Einzugsermächtigung finden Sie ...hier...