Wichtiger Hinweis für Vereine

... bezüglich der Beantragung von vorübergehenden Gaststättenerlaubnissen (§ 12 GastG) für Vereinsfeste und sonstige Veranstaltungen:

 

Künftig müssen Anträge auf vorübergehende Gaststättenerlaubnisse spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Verwaltungsgemeinschaft Schöllnach (Rathaus, Zi.Nr. 1) eingereicht werden.

 

Später gestellte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Ihr Rathaus-Team